Beiträge bis 31.12.2024
Beitragsklasse | Betrag | Zahlungsweise |
Familienbeitrag* | 12,50 € | monatlich |
Erwachsene | 6,25 € |
monatlich |
Kinder u. Jugendliche | 3,50 € | monatlich |
Passiv-Beitrag | 50,00 € | jährlich |
Beiträge ab 01.01.2025
Beitragsklasse | Betrag | Zahlungsweise |
Familienbeitrag* | 15,00 € | monatlich |
Erwachsene | 7,50 € |
monatlich |
Kinder u. Jugendliche | 4,50 € | monatlich |
Passiv-Beitrag | 60,00 € | jährlich |
Es können zusätzliche Umlagen, Gebühren für besondere Leistungen des Vereins sowie abteilungsspezifische Beiträge erhoben werden.
Der Beitrag ist per Bankeinzug (jährlich oder halbjährlich) zu entrichten.
hier kann das Formular: Aufnahmeantrag heruntergeladen werden. Bis zum 31.12.2024 gelten noch die alten Beiträge.
*Auf Antrag eines erwachsenen Familienmitglieds wird der Familienbeitrag für erwachsene noch in Schulausbildung oder Studium befindliche Kinder bei entsprechendem Nachweis (Schulbescheinigung, Studienbescheinigung, etc.) weiter gewährt. Der Antrag zum Familienbeitrag ist jährlich bis zum 31.10. beim Vorstand einzureichen.
Weitergabe von Mitgliederdaten
1) Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Turnieren, Meisterschaften, Feierlichkeiten etc., im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Algermissen (Algermissener Gemeindebote) bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Wettkämpfen und Vereinsergebnissen. Mitgliederverzeichnisse werden nur nach Bedarf an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. 2) Der für die Veröffentlichung Verantwortliche ist verpflichtet, alle Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu ergreifen, die durch die Umstände geboten erscheinen. Angesichts der besonderen Eigenschaften von Online-Verfahren (insbesondere Internet) kann dieser den Datenschutz jedoch nicht umfassend garantieren. Daher nimmt das Vereinsmitglied diese Risiken zur Kenntnis. Ferner ist nicht garantiert, dass die Daten vertraulich bleiben, die inhaltliche Richtigkeit fortbesteht und die Daten nicht verändert werden können. Das Vereinsmitglied kann seine Einwilligung jederzeit zurückziehen, bestätigt ansonsten, das Vorstehende zur Kenntnis genommen zu haben und erlaubt dem Verein, über Online-Dienst, Internet und Vereinszeitung seine Daten bzw. Bild/ Fotografie zu veröffentlichen. TVE – der Vorstand